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Altersvorsorge steuerlich absetzen: Diese Modelle rechnen sich für Ärztinnen und Ärzte

Hände mit Geldscheinen als Symbol für Steuern bei der Altersvorsorge
Hände mit Geldscheinen als Symbol für Steuern bei der Altersvorsorge
Hände mit Geldscheinen als Symbol für Steuern bei der Altersvorsorge

Lesedauer: 9 Minuten

13.12.2024

Warum solltest du dich als Ärztin oder Arzt mit dem Thema Steuern und Altersvorsorge beschäftigen?

Als Ärztinnen und Ärzte schieben wir das Thema Altersvorsorge häufig gerne vor uns her. Klar, das Versorgungswerk bietet eine solide Grundlage. Doch wer seinen gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand halten möchte, steht vor einer echten Herausforderung. Denn die hohe Steuerbelastung während des Berufslebens nagt spürbar am Vermögensaufbau – auch bei überdurchschnittlichen Einkünften.

Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Strategie lässt sich auch beim Thema Altersvorsorge steuerlich einiges optimieren. Es bieten sich verschiedene Optionen, die sich besonders auch für Mediziner lohnen können. Aber nicht jedes Modell passt zu jeder individuellen Situation. Was sich beispielsweise für die niedergelassene Kollegin rechnet, muss für den angestellten Arzt noch lange nicht die beste Wahl sein.

In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Vorsorgemodelle es gibt und wie du sie optimal für dich nutzt. Dabei nehmen wir besonders die steuerlichen Aspekte unter die Lupe – denn hier liegt oft ungenutztes Potenzial.

Grundlagen: Steuerliche Aspekte bei der Altersvorsorge

Unser Steuersystem ist progressiv gestaltet und greift bei hohen Einkünften besonders stark zu. Je mehr wir also verdienen, desto höher ist der prozentuale Anteil, der ans Finanzamt geht. Das schmälert einerseits unser Einkommen in der Gegenwart und andererseits auch unsere Möglichkeiten für die Altersvorsorge. Doch hier gibt es clevere Wege, beide Aspekte zu verbinden: Steuern sparen und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen.

Unterschiede zwischen steuerfreien, steuerlich absetzbaren und nachgelagert besteuerten Modellen

Die Welt der Altersvorsorge teilt sich in drei große Bereiche: Da sind zunächst die steuerfreien Modelle – quasi die "Oldtimer" unter den Vorsorgeprodukten. Wer noch einen Lebensversicherungsvertrag von vor 2005 besitzt, kann sich glücklich schätzen. Diese komplett steuerfreien Auszahlungen gibt es heute praktisch nicht mehr.

Interessanter für unsere aktuelle Planung sind die steuerlich absetzbaren Modelle. Beiträge zur Basisrente oder zur betrieblichen Altersvorsorge können beispielsweise dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Das ist bares Geld, das nicht ans Finanzamt geht, sondern in deine Zukunftssicherung fließt.

Die dritte Kategorie – die nachgelagert besteuerten Modelle – folgt dem Prinzip "Aufschub statt Verzicht". Hier profitierst du von Steuervorteilen während der Ansparphase, musst aber im Alter Steuern auf die Auszahlungen zahlen. Das klingt zunächst nach einem Nullsummenspiel, ist es aber nicht.

Der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung

Warum lohnt sich die nachgelagerte Besteuerung trotzdem? Führe dir einmal eine typische ärztliche Laufbahn vor Augen: Jetzt, in deinen aktiven Jahren, bezahlst du wahrscheinlich auf einen Teil deines Einkommens den Spitzensteuersatz. Jeder Euro, den du heute von der Steuer absetzen kannst, reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Im Ruhestand dagegen wird dein zu versteuerndes Einkommen typischerweise niedriger sein – und damit auch dein Steuersatz.

Basisrente (Rürup-Rente) für Ärztinnen und Ärzte

Wenn wir über steueroptimierte Altersvorsorge sprechen, kommen wir an der Basisrente – besser bekannt als Rürup-Rente – nicht vorbei. Dieses Vorsorgemodell wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt und bietet für Ärztinnen und Ärzte interessante Möglichkeiten.

Welche Vorteile hat die Rürup Rente?

Der große Pluspunkt der Rürup-Rente liegt in ihrer steuerlichen Absetzbarkeit. Stell dir vor: Im laufenden Jahr 2024 kannst du sämtliche Einzahlungen zu 100% steuerlich geltend machen – bis zu 29.200 Euro als Einzelperson oder sogar 58.400 Euro bei Verheirateten. Das ist besonders attraktiv, wenn du auf einen Teil deines Einkommens den Spitzensteuersatz bezahlst und nach Wegen suchst, deine Steuerlast zu optimieren.

Was viele nicht wissen: Die Rürup-Rente lässt sich relativ flexibel gestalten. Du kannst deine Beiträge an deine aktuelle Situation anpassen – zum Beispiel mehr einzahlen, wenn die Praxis besonders gut läuft, oder die Beiträge reduzieren, wenn größere Investitionen anstehen. Besonders praktisch: Zum Jahresende kannst du mit einer Sonderzahlung noch gezielt Steuern sparen. Für Praxisinhaberinnen und -inhaber ist außerdem der Pfändungsschutz ein wichtiges Plus – das eingezahlte Kapital ist im Fall der Fälle geschützt.

Rürup Rente Besteuerung

Die Besteuerung der Rürup-Rente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die steuerliche Entlastung in der Ansparphase und die Besteuerung im Alter zeitlich versetzt erfolgen. Schauen wir uns das genauer an: In der Ansparphase können 2024 bereits 100% der eingezahlten Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 29.200 Euro (bei Verheirateten 58.400 Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen erheblich, was besonders für Ärztinnen und Ärzte mit hohem Einkommen von Vorteil ist.

In der Auszahlungsphase werden die Renten dann besteuert, wobei der steuerpflichtige Anteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Für Neurentner im Jahr 2024 sind 84% der Rente steuerpflichtig, dieser Prozentsatz steigt für jeden neuen Rentenjahrgang um einen Prozentpunkt an. Ab 2040 werden die Renten dann zu 100% besteuert. Dieser Mechanismus basiert auf der Annahme, dass der Steuersatz im Ruhestand typischerweise niedriger ist als während des Berufslebens.

Interessant ist dabei, dass Ärztinnen und Ärzte während ihrer aktiven Zeit, in der sie oft dem Spitzensteuersatz unterliegen, von hohen Steuerersparnissen profitieren, während die spätere Besteuerung zu einem meist niedrigeren Steuersatz erfolgt.

Auf die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden bei gesetzlich Versicherten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Das bedeutet konkret: Von der monatlichen Rente gehen noch einmal etwa 15% für die Kranken- und Pflegeversicherung ab (ca. 14,6% plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung und etwa 3,4% für die Pflegeversicherung).

Für privat krankenversicherte Ärztinnen und Ärzte fallen auf die Rürup-Rente dagegen keine Krankenversicherungsbeiträge an.

Einschränkungen und praktische Tipps zur Kombination mit anderen Modellen

Allerdings müssen wir auch über die Schattenseiten sprechen: Das Kapital ist in der Rürup-Rente fest gebunden – keine vorzeitige Auszahlung, keine Vererbung, keine Beleihung.

Ein bewährter Ansatz ist die Ergänzung durch flexiblere Anlageformen. Denk an Immobilien oder ETF-Investments – sie bieten dir die Beweglichkeit, die der Rürup-Rente fehlt. Auch eine fondsgebundene private Rentenversicherung kann (bei geringen Verwaltungsgebühren!) sinnvoll sein. Sie gibt dir mehr Gestaltungsspielraum bei der Auszahlung.

Für Niedergelassene mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird es besonders interessant: Beide Systeme lassen sich parallel nutzen. Du profitierst von verschiedenen Steuerfreibeträgen und baust dir ein solides Vorsorgeportfolio auf.

Fazit: Die Rürup-Rente kann eine gute Option für die steueroptimierte Altersvorsorge sein – aber sie hat auch gewisse Nachteile im Hinblick auf die Kapitalverfügbarkeit.

Riester-Rente für Ärztinnen und Ärzte?

Die Riester-Rente ist für Ärztinnen und Ärzte ein Sonderfall: Als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks hast du nur dann Anspruch auf die Förderung, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist.

Dies trifft beispielsweise zu, wenn du als angestellter Arzt neben deiner Versorgungswerksmitgliedschaft auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, was jedoch sehr unwahrscheinlich sein dürfte, da du sonst doppelt Rentenversicherungsbeiträge bezahlen würdest.

Auch Ehepartner von pflichtversicherten Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Riester-Förderung profitieren. Die theoretischen Vorteile der Riester-Rente - wie die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und die Kinderzulagen - können also nur von einem sehr geringen Teil der Ärzteschaft genutzt werden.

Private Rentenversicherung für Ärztinnen und Ärzte

Die private Rentenversicherung kann für Ärztinnen und Ärzte unter Umständen sinnvoll sein, allerdings kommt es stark auf die individuelle Situation und die konkrete Ausgestaltung des Vertrags an.

Der entscheidende Vorteil privater Rentenversicherungen liegt in der flexibleren Gestaltung: Anders als bei der Rürup-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge kann das angesparte Kapital bei Bedarf auch vor dem Ruhestand genutzt werden. Dies ist besonders für Praxisinhaberinnen und -inhaber interessant, die eventuell Kapital für Investitionen benötigen.

Allerdings sollten die Kosten genau geprüft werden. Klassische private Rentenversicherungen mit Garantiezins sind oft unattraktiv. Fondsgebundene Varianten bieten bessere Renditechancen, tragen aber auch ein höheres Risiko. Hier ist es wichtig, auf geringe Verwaltungskosten und ein breites, kostengünstiges Fondsangebot zu achten.

Private Rentenversicherung von der Steuer absetzen?

Anders als bei der Basis- oder Rürup-Rente können die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung nicht als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Diese steuerliche Förderung wurde mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 abgeschafft.

Das bedeutet: Die Beiträge müssen aus dem bereits versteuerten Einkommen gezahlt werden. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn die private Rentenversicherung als Sicherheit für einen beruflich genutzten Kredit dient – etwa für Praxisinvestitionen. In diesem Fall können die Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings sind dann im Gegenzug die späteren Rentenzahlungen voll zu versteuern.

Wie wird die Private Rentenversicherung besteuert?

Bei der Besteuerung der privaten Rentenversicherung kommt es auf die gewählte Auszahlungsform an. Bei einer lebenslangen Rentenzahlung greift die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Das bedeutet: Nur ein Teil der monatlichen Rente muss versteuert werden. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Beginnt die Rente beispielsweise mit 67 Jahren, sind nur 17% der Rentenzahlungen steuerpflichtig.

Der überwiegende Teil der Rente bleibt steuerfrei. Bei einer Einmalzahlung des angesparten Kapitals gilt dagegen: Die Erträge, also die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme, unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Voraussetzung für diese günstige Besteuerung ist allerdings, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgt.

Ein wichtiger Hinweis für gesetzlich krankenversicherte Ärztinnen und Ärzte: Anders als bei der Rürup-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge fallen auf die Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Betriebliche Altersvorsorge für Ärztinnen und Ärzte

Lass uns einen genaueren Blick auf ein besonders interessantes Vorsorgemodell werfen: die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Sie ist sowohl für angestellte Kolleginnen und Kollegen als auch für uns Praxisinhaber ein spannendes Instrument – vor allem, weil sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt: Altersvorsorge aufbauen und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen.

Entgeltumwandlung für angestellte Ärztinnen und Ärzte

Für angestellte Ärztinnen oder Ärzte funktioniert die bAV über die sogenannte Entgeltumwandlung. Das Prinzip ist clever: Du lässt einen Teil deines Gehalts direkt in deine Altersvorsorge fließen, bevor der Staat die Hand aufhält. Für das Jahr 2024 gelten unterschiedliche Freibeträge für Steuern und Sozialabgaben. Steuerlich sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West umwandelbar – das sind 2024 monatlich 584 Euro (7.008 Euro jährlich). Davon sind 4% (292 Euro monatlich) auch sozialversicherungsfrei.

Zusätzlich existiert ein weiterer steuerfreier Höchstbetrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze, wenn der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Noch attraktiver wird es, wenn dein Arbeitgeber einen Zuschuss leistet – seit 2022 ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern sogar verpflichtend.

Ist betriebliche Altersvorsorge steuerlich absetzbar?

Für Praxisinhaber eröffnet die bAV gleich doppelte Möglichkeiten: Du kannst nicht nur selbst vorsorgen, sondern auch deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwas Gutes tun. Die Beiträge, du für dein Team zahlst, senken als Betriebsausgaben die Steuerlast der Praxis. Ein angenehmer Nebeneffekt: hierdurch wird die Mitarbeiterbindung gestärkt. Das ist Gold wert in Zeiten, in denen qualifiziertes Personal rar ist.

Potenzielle Fallstricke bei der bAV

Bei der späteren Besteuerung und Verbeitragung der bAV-Einkünfte gibt es wichtige Unterschiede: Für gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner fallen auf fast alle Alterseinkünfte - egal ob aus der bAV, privaten Rentenversicherungen oder dem Versorgungswerk - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Dies kann die Nettorente erheblich schmälern. Privat Krankenversicherte zahlen dagegen keine extra Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Alterseinkünfte. Dieser Aspekt sollte bei der langfristigen Planung der Altersvorsorge unbedingt berücksichtigt werden, da er erhebliche Auswirkungen auf die verfügbare Rente haben kann.

Auch beim Thema Flexibilität müssen wir ein paar Abstriche machen. Die Auszahlung erfolgt normalerweise als monatliche Rente, größere Einmalzahlungen sind nicht vorgesehen. Und wer den Arbeitgeber wechselt, sollte vorher genau prüfen, ob der Vertrag problemlos mitgenommen werden kann.

Praxistipps für die betriebliche Altersversorgung

Achte bei der Vertragsgestaltung besonders auf Flexibilität. Die Zeiten, in denen man sein ganzes Berufsleben beim gleichen Arbeitgeber verbrachte, sind vorbei. Für Praxisinhaberinnen und -inhaber ist es zudem sinnvoll zu prüfen, wie sich die bAV optimal mit anderen Vorsorgemodellen wie der Rürup-Rente kombinieren lässt.

Die bAV entfaltet ihre volle Wirkung erst im Zusammenspiel mit anderen Elementen. Mit der richtigen Strategie kannst du die Steuer- und Sozialabgabenvorteile optimal für dich nutzen und dir gleichzeitig eine solide Zusatzrente aufbauen.

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung

Werfen wir einen Blick auf einen Klassiker der Altersvorsorge: die kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung. Besonders wenn du einen Altvertrag in der Schublade hast, könnte dieser ein wertvoller Baustein in deiner Vorsorgestrategie sein.

Unterschiede zwischen Alt- und Neuverträgen

In der Welt der Lebens- und Rentenversicherungen gibt es eine klare Zeitenwende: den 1. Januar 2005. Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden, genießen einen besonderen Status, vorausgesetzt, du erfüllst zwei Bedingungen: Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre gelaufen sein, und du darfst nicht vor deinem 60. Lebensjahr an das Geld gehen. Wenn du diese Regeln einhältst, bleiben die Auszahlungen komplett steuerfrei.

Bei Neuverträgen sieht die Welt anders aus. Hier musst du mit der Abgeltungssteuer rechnen – quasi eine Gewinnbeteiligung für den Staat. Entscheidest du dich für eine monatliche Rente, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Bei einer Einmalauszahlung gilt: Wartest du mindestens 12 Jahre und bist über 62, musst du immerhin nur die Hälfte der Erträge versteuern.

Ist die Kapitalbildende Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

Anders als bei der Basisrente oder betrieblichen Altersvorsorge können die Beiträge zu einer privaten kapitalbildenden Lebensversicherung seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Neuverträge als auch für bestehende Policen.

Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn die Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit dient, der beruflich oder zur Vermietung genutzt wird – in diesem Fall können die Beiträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Allerdings ist dann im Todesfall die Versicherungsleistung auch steuerpflichtig. Bei der langfristigen Altersvorsorgeplanung sollten daher eher andere steuerlich geförderte Modelle wie die Basisrente oder die betriebliche Altersvorsorge im Vordergrund stehen.

Nachteile kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherungen

Die Rendite dieser klassischen Produkte ist oft bescheiden. Moderne Anlageformen wie ETFs oder fondsgebundene Rentenversicherungen bieten meist deutlich mehr Renditepotenzial.

Unser Rat: Wenn du einen Altvertrag besitzt, behüte ihn wie einen Schatz. Die steuerfreien Auszahlungen sind heute Gold wert. Bei Neuverträgen solltest du dagegen genau rechnen: Wiegen die garantierten Leistungen die höheren Kosten und steuerlichen Nachteile auf? Oft lohnt sich dann der Blick nach renditeträchtigeren Alternativen.

Private Rentenversicherung mit Fondsbindung

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen greift die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Das bedeutet, wenn du mit 67 in Rente gehst, werden nur 17% deiner Rentenzahlungen besteuert. Der Rest bleibt steuerfrei – eine deutliche Entlastung verglichen mit einer vollständigen Besteuerung. Wie bereits erwähnt musst du darauf achten, dass dieser Steuervorteil nicht durch hohe Gebühren aufgezehrt wird.

Immobilien als Baustein der Altersvorsorge

Immobilien gewinnen bei guter Lage über die Jahre oft an Wert. Für uns als Ärztinnen und Ärzte können sie eine kluge Ergänzung zu den klassischen Vorsorgemodellen sein, denn sie verbinden mehrere Vorteile: Inflationsschutz, regelmäßige Einnahmen und interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Steuerliche Vorteile bei Vermietung und Verpachtung

Stell dir vor, du kaufst eine kleine Wohnung zur Vermietung. Jetzt kannst du eine ganze Reihe von Kosten steuerlich geltend machen. Das beginnt bei der jährlichen Abschreibung (AfA) – hier gibt es momentan verschiedene Optionen: Für Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, kannst du 3% der Anschaffungskosten für den Gebäudeanteil pro Jahr abschreiben. Bei Gebäuden im sozialen Wohnungsbau sind es sogar 4%. Für ältere Gebäude gilt weiterhin der Satz von 2% bzw. 2,5% für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden. Dazu kommen die Zinsen für dein Immobiliendarlehen, die du komplett absetzen kannst, sowie sämtliche Instandhaltungs- und Renovierungskosten.

Natürlich musst du die Mieteinnahmen versteuern. Aber durch die vielen Abzugsmöglichkeiten fällt die steuerliche Belastung oft geringer aus als zunächst gedacht.

Vergleich Eigennutzung vs. Vermietung

Bei der Frage "Eigennutzung oder Vermietung?" gibt es keine pauschale Antwort. Eine selbstgenutzte Immobilie schützt dich im Alter theoretisch vor steigenden Mietkosten. Dabei kannst du anfallende Renovierungskosten und Modernisierung jedoch nicht von der Steuer absetzen, die beispielsweise bei einem großen Einfamilienhaus oft erheblich sein können.

Vermietete Immobilien dagegen ermöglichen ein zusätzliches Einkommen, das monatlich auf deinem Konto eingeht und du kannst wie o.g. diverse Kosten von der Steuer absetzen.

Tipps zur Standortauswahl

Die Standortwahl ist bei Immobilieninvestments von entscheidender Bedeutung. Universitätsstädte oder Ballungsräume mit guter Infrastruktur sind oft eine sichere Wahl. Sie bieten eine stabile Nachfrage und damit verlässliche Mieteinnahmen. Was die Objektgröße angeht: anstatt eine große 4 Zimmer Wohnung zu kaufen, ist es zur besseren Risikostreuung deutlich besser, mehrere kleinere Einheiten mit 1-2 Zimmern zu erwerben.

Mehr zum Thema Immobilieninvestments findest du auch in diesem Blogartikel.

Steueroptimierte Aktien- und Fondsinvestments

ETFs bieten uns als Medizinern interessante Möglichkeiten, klug Vermögen aufzubauen. Sie verbinden dabei drei wichtige Aspekte: Flexibilität für unsere individuellen Bedürfnisse, attraktive Renditechancen und clevere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Sparerpauschbetrag mit ausschüttenden ETFs ausnutzen

Der steuerliche Clou bei ausschüttenden ETFs ist der Sparerpauschbetrag: Die ersten 1.000 Euro deiner Kapitalerträge im Jahr (bei Ehepaaren sogar 2.000 Euro) bleiben komplett steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bank kannst du diesen Vorteil direkt nutzen.

Gesamtsteuerlast mit der Abgeltungssteuer reduzieren

Oberhalb des Freibetrags kommt die Abgeltungssteuer ins Spiel. Pauschal werden dann auf Kapitalerträge 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Für uns als Ärztinnen und Ärzte ist das ein echter Vorteil, denn unser persönlicher Steuersatz liegt meist deutlich höher. ETFs werden dadurch zu einem besonders effizienten Instrument für den Vermögensaufbau.

Fazit

Lass uns zum Abschluss noch einmal das große Ganze betrachten. Steueroptimierte Altersvorsorge hilft uns dabei, heute Steuern zu sparen und gleichzeitig für morgen vorzusorgen. Wir haben dabei verschiedene Optionen kennengelernt: Von der Basisrente über die betriebliche Altersvorsorge bis hin zu Riester-Rente und klassischen Versicherungsprodukten.

Jedes dieser Instrumente hat seine Stärken, aber auch seine Limitationen. Ergänzt durch moderne, kostengünstige Anlageprodukte wie ETFs und bewährte Sachwerte wie Immobilien kannst du eine Vorsorgestrategie aufbauen, die dir langfristig Sicherheit und Handlungsspielraum gibt.

Zögere nicht, bei Fragen oder Unklarheiten eine auf Ärztinnen und Ärzte spezialisierte Steuerberatung hinzuzuziehen. Mehr zum Thema Altersvorsorge findest du auch in unserem Ratgeber.

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